Spielbetrieb in Sachsen-Anhalt geht in die Winterpause

Der Vorstand des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) hat auf der heutigen Vorstandssitzung
beschlossen, aufgrund der aktuellen pandemischen Situation und des derzeitigen
Infektionsgeschehen die Winterpause der Spielzeit 2021/22 vorzuziehen. Dieser Beschluss
beinhaltet den Spielbetrieb auf Landes- und Kreisebene.

Mit Blick auf die Inzidenzwerte in Sachsen-Anhalt, Stand 27.11.2021 liegen bereits zwei Landkreise
über der 1.000er Marke, kommt der FSA mit dieser Entscheidung seiner sportpolitischen und
gesellschaftlichen Verantwortung nach. Den Vereinen ist es weiterhin unter Berücksichtigung der
politischen Vorgaben gestattet, den Vereinssport durchzuführen. Zudem besteht die Möglichkeit, im
Rahmen der von den Gesundheitsämtern vorgegebenen Auflagen, Testspiele zu absolvieren. Es gilt
entsprechend § 11 „Sportstätten und Sportbetrieb" der 15. Eindämmungsverordnung für den
Amateurfußball folgendes:


• Organisierter Trainingsbetrieb im Freien (Nachwuchs, Erwachsene):


Einhaltung des vom Eigentümer bestätigten Hygienekonzeptes
Führen von Anwesenheitslisten ohne Testung zur Nachverfolgung
Freigabe der Sportanlagen und die Festlegung der Höchstbelegung erfolgt weiterhin
durch den Betreiber der Sportanlage

Die zuständigen Behörden sind berechtigt, die Einhaltung der erweiterten Schutzmaßnahmen
zu überprüfen und weitere Auflagen zu erteilen.


Rechtliche Würdigung


Die getroffene Entscheidung lässt sich rechtlich auf mehrere Grundlagen stützen. Der auf dem
Verbandstag vom 12.06.2020 vorgelegte Beschluss wurde durch den Verbandstag mit der
notwendigen 2/3 Mehrheit beschlossen. Darin heißt es wie folgt:

„Der FSA-Vorstand wird ermächtigt, über sämtliche, insbesondere sportpolitische und
regeltechnische Fragestellungen aus Anlass der Covid-19-Pandemie, die sich mit der Spielzeit
2019/2020 und der Folgespielzeiten sowie über die sich daraus ergebende Folgeregelungen
einschließlich der Wertungsfragen und Regelungen über Auf- und Abstieg sowie Änderungen des
Wettbewerbsmodus ergeben, zu entscheiden. Er bezieht die für die Spielklasse zuständigen
Ausschüsse in seine Entscheidung mit ein."

Somit ist der Verbandsvorstand zur getroffenen Entscheidung, die Winterpause vorzuziehen, im
Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, berechtigt. Des Weiteren lässt sich die Entscheidung
auf die Ausschreibungen Spielbetrieb der Männer, Frauen und Junioren 2021/2022 zu stützen. Dort
heißt es:

„Bei den Ansetzungen durch den zuständigen Staffelleiter ist das übergeordnete Verbandsinteresse
zur Durchführung und sportlichen Beendigung des Spielbetriebes stets vorrangig."


In § 18 Nr. 2 der Spielordnung sind Spielverlegungen im Verbandsinteresse und auch aufgrund
höherer Gewalt möglich. Die Corona-Pandemie fällt unstreitig unter die Begrifflichkeit „höhere
Gewalt". Darüber hinaus ist auch das Verbandsinteresse ein Grund für Spielverlegungen. Hierzu ist
zu erwähnen, dass der Verband kein Interesse daran hat, dass sich die Sportler mit dem Virus
infizieren und daraus schwere Verläufe resultieren, denn über allem steht die Gesundheit.



Im Zeitpunkt der Entscheidung waren die Zahlen in unserem Bundesland im Landesdurchschnitt
eindeutig zu hoch. Die Hospitalisierungsrate lag im Zeitpunkt der Entscheidung in Sachsen-Anhalt
bei über 10. Ein weiterer Anknüpfungspunkt für die getroffene Entscheidung ist der Beschluss der
Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder am 18.11.2021.

Unter Ziffer 8 des Beschluss vom 18.11.2021 heißt es:

„Die Länder werden daher, sofern noch nicht geschehen, wenn die für das jeweilige Land
ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 3 überschreitet, den Zugang zu
Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und - einrichtungen,
Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen
Veranstaltungen - in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und
Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die
Infektionsdynamik zu brechen. Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale
Infektionsgeschehen. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann
von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der
Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert. Wo möglich, wird
die Bereitstellung einer QR-Code- Registrierung angeordnet, um die Nachverfolgung und
Unterbrechung von Infektionsketten zu erleichtern."



Die spielleitenden Organe werden sich mit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs im Jahr 2022 und
weiteren wettbewerbssichernden Maßnahmen beschäftigen und dabei die Entwicklung des
Infektionsgeschehens einfließen lassen. Lösungsvorschläge werden auch künftig wieder gemeinsam
mit den Vereinen ausgearbeitet.
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